13.2 Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit: Körperlich leichte Tätigkeiten in temperierten Räumen, abwechslungsweise sitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen, ohne häufiges Laufen, insbesondere auf Treppen, Leitern und schrägen Ebenen sowie ohne häufige kniende Positionen, können seit 5/2013 bei voller Stundenpräsenz zu 100% (Arbeitsunfähigkeit 0%) zugemutet werden.