Zudem sei sie mit dem 50%-Pensum an ihrer Grenze angelangt. Laut der Vorgesetzten sei die Patientin nur sehr eingeschränkt einsetzbar, nur nachmittags und weniger mit pflegerischen Aufgaben, bzw. weniger Aufgaben mit Verantwortung. Sie bringe in der Präsenzzeit eine deutlich eingeschränkte Leistung. Aus psychiatrischer Sicht bestehe medizinisch-theoretisch ein Arbeitsfähigkeit von ca. 40% (inkl. eingeschränkter Leistungsfähigkeit, das zumutbare Anwesenheitspensum liege höher (IV-act. 34).