2.12 Im Bericht des SPD Goldau vom 30. Juni 2015 an die Krankenversicherung (visiert von Dr.med. Q._____), wurde die Diagnose aus dem Bericht vom 30. Juni 2015 (IV-act. 21) bestätigt und u.a. festgehalten, "ab 1.9.2015 vorerst keine Krankschreibung, der weitere Verlauf muss abgewartet werden" (IVS-act. 1-2f./6). "In der Leistungszusammenstellung Taggeld" der Krankenversicherung werden für den Monat September 2015 keine Taggeldleistungen der Krankenversicherung gelistet (IVS-act. 1-6./6). Gemäss den Angaben der Arbeitgeberin bezog die Versicherte im September 2015 Ferien (vgl. IV-act. 31).