Aktuell sei keine Tätigkeit angepasst. Durch gezielte Therapien könne eine zumindest temporäre Verbesserung hergestellt werden, welche aber zum schmerzfreien Ausführen ihrer Tätigkeit nicht ausreiche. Nach ihrer Ansicht sollte ein Pensum von 20% nicht überschritten werden. Eine temporäre Krankschreibung von 100% Arbeitsunfähigkeit und ein stationärer Klinikaufenthalt könnten sich positiv auf die gesundheitliche Situation der Versicherten auswirken oder diese zumindest 9 verbessern (ebenso im Beiblatt zum Arztbericht berufliche Integration/Rente vom 28.7.2015, IV-act. 24-5f./6).