Insofern bestehe eine verminderte Leistungsfähigkeit. Die bisherige Tätigkeit sei ihr aus medizinischer Sicht momentan evtl. zu 7 50% zumutbar. In einer behinderungsangepassten Tätigkeit sei sie 8 Std./Tag arbeitsfähig, evtl. mit einer Gewichtslimite beim Heben.