Ein weiterer Fokus habe in der Erarbeitung von schlaffördernden Massnahmen und dem Einhalten der Tagesstruktur gelegen. Die Wiederaufnahme der externen Arbeit als stabilisierende Tagesstruktur werde prognostisch genauso wichtig erachtet, wie regelmässige Gesprächstherapien und die zuverlässige Medikamenteneinnahme. Unter Einhaltung dieser Faktoren könne von einer guten Prognose ausgegangen werden. Die Versicherte sei nach der stationären Behandlung in deutlich stabilerem psychischem Zustand in die alten Verhältnisse ausgetreten. Die Arbeitsfähigkeit bei Austritt betrage 100% (IV-act. 23-2ff./7).