2 3. Es sei gestützt auf Art. 6 Ziffer 1 EMRK und Art. 29 f. BV eine öffentliche Gerichtsverhandlung durchzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWSt) zulasten der Beschwerdegegnerin. D. Mit E-Mailschreiben vom 23. Oktober 2017 liess D._____ den Antrag auf eine öffentliche Verhandlung zurückziehen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: