B. Am 8. Mai 2015 (Eingang IV-Stelle) meldete sich D._____ erneut bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug an, mit der Begründung, sie leide an starken Rückenbeschwerden und z.Zt. an psychischen Beschwerden (IV-act. 9). Am 30. Mai 2016 teilte die IV-Stelle mit, es sei eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung vorgesehen (IV-act. 36). Der Begutachtungsauftrag wurde per Suisse- MED@P C._____ zugelost (IV-act. 36). D._____ wurde am 10. August 2016 von verschiedenen Fachärzten begutachtet (IV-act. 45). Das interdisziplinäre Gutachten wurde am 13. Oktober 2016 (Eingang IV-Stelle) erstattet (IV-act. 46). Nach einer Stellungnahme der RAD-Ärztin F._____ (Fachärztin für Allgemeinmedizin)