{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d8a731300e62d0d2f7da151e62b9fdb8"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_73_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_73", "Checksum": "963582e02aa315f778c3193c62e33e0e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 73"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 15.11.2017 I 2017 73"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:27:24", "Checksum": "e8ee97f6112887a89b24e15317e50fab", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 15.11.2017 I 2017 73\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung\n\n 11\n12. Diagnosen:\n12.1 Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit:\nPseudocervicobrachialgie links bei geringen Facettengelenksarthrosen C3-6\nohne neurale Kompression\nVermehrte, inkomplett redressierbare Kyphose der Brustwirbelsäule mit\nKeilwirbelbildung vor allem Th8 und 9 und Deckplattenunregelmässigkeiten\nTh9/10 aber auch Th11/12\nPseudolumboischialgie links bei leichter Synovitis der Facettengelenke L3/4\nund L4/5 sowie leichter Spondylarthrose L5/S1 ohne neurale Kompression\nBikompartimentale Gonarthrose mit Riss des medialen Meniskushinterhorns\nbei Nullachse rechts\nRezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige depressive\nEpisode mit somatischem Syndrom, ICD-Nr. F33.11\n12.2 Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit:\nSenkfüsse\nAkzentuierte, ängstliche, selbstunsichere, abhängige Persönlichkeitszüge,\nICD-Nr. Z73.1\nPräadipositas\nObstruktives Schlafapnoe Syndrom\nMigräne\nUrininkontinenz\nRhinoconjunctivitis allergica\nBesenreiservarizen an beiden Unterschenkeln\n13. Beantwortung der Fragen:\n13.1 Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit im polydisziplinären\nKonsens:\nDie Arbeitsfähigkeit als Pflegehelferin, einer körperlich mittelschweren\nTätigkeit, vorwiegend stehend und gehend, mit häufig inklinierten\nKörperhaltungen, beträgt aufgrund der Pseudocervicobrachialgie links bei\ngeringen Facettengelenksarthrosen C3-6 mit temporärer neuraler\nKompression C5 rechts, der Pseudolumboischialgie links bei leichter Synovitis\nder Facettengelenke L3/4 und L4/5 sowie leichter Spondylarthrose L5/S1\nohne neurale Kompression bei voller Stundenpräsenz seit 5/2013 50%\n(Arbeitsunfähigkeit 50%). Aufgrund der rezidivierenden depressiven Störung,\ngegenwärtig mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom und\nBeeinträchtigung der emotionalen Belastbarkeit, der geistigen Flexibilität, des\nAntriebs, der Interessen, der Motivation, der Kontaktfähigkeit und der\nDauerbelastbarkeit, besteht auch aus psychiatrischer Sicht seit 6/2015\ngesamthaft bei voller Stundenpräsenz eine Arbeitsfähigkeit von 50%\n(Arbeitsunfähigkeit 50%) als Pflegehilfe. Der vorangehende Zeitraum kann\nnach den anamnestischen Angaben psychiatrisch nicht eindeutig eingeschätzt\nwerden.\n13.2 Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit:\nKörperlich leichte Tätigkeiten in temperierten Räumen, abwechslungsweise\nsitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte\nKörperhaltungen, ohne häufiges Laufen, insbesondere auf Treppen, Leitern\nund schrägen Ebenen sowie ohne häufige kniende Positionen, können seit\n5/2013 bei voller Stundenpräsenz zu 100% (Arbeitsunfähigkeit 0%) zugemutet\nwerden. Zusätzlich Arbeiten ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne\n12\nStressbelastung, ohne erforderliche geistige Flexibilität, ohne Anforderungen\nan die Konzentrationsfähigkeit, ohne vermehrte Kundenkontakte und ohne\nüberdurchschnittliche Dauerbelastung können seit 6/2015 gesamthaft bei\nvoller Stundenpräsenz zu 60% (Arbeitsunfähigkeit 40%) zugemutet werden.\n13.3 Berufliche Eingliederungsfähigkeit:\nDie festgestellte Arbeitsfähigkeit besteht seit 5/2013 und einer sofortigen\nSteigerung der Arbeitsfähigkeit stehen keine medizinischen\nHinderungsgründe entgegen.\n13.4 Prognose:\n(…) Die Prognose ist bei mehretagigen degenerativen Veränderungen der\nLWS, dem fortgeschrittenen Knorpelschaden des rechten Kniegelenks und\nder Fixierung der Probandin auf die Beschwerden nicht sehr günstig. (…) Aus\npsychiatrischer Sicht erscheint die Prognose nach dem bisherigen Krankheitsverlauf nur begrenzt günstig. Die Explorandin bedarf einer regelmässigen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung kombiniert mit einer\nausreichend dosierten antidepressiven Medikation, die auch regelmässig\neinzunehmen ist. Unter diesen therapeutischen Massnahmen ist eine\nBesserung des psychischen Zustandsbildes innerhalb eines Jahres mit\nLeistungssteigerung und gesamthaft bei voller Stundenpräsenz etwa 70%iger\nArbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit medizintheoretisch zu erwarten.\nAllerdings dürften sich die akzentuierten Persönlichkeitszüge eher ungünstig\nauf den Krankheitsverlauf auswirken und auch die Compliance bezüglich einer\nMedikamenteneinnahme erscheint fraglich.\n13.5 Bei Einschränkung der Arbeitsfähigkeit überwiegen hier psychosoziale\nFaktoren oder ist eine allfällige Arbeitsunfähigkeit vor allem auf ein\npsychisches oder ein somatisches Leiden mit Krankheitswert\nzurückzuführen?\nDie Arbeitsfähigkeit ist durch ein somatisches und ein psychisches Leiden mit\nKrankheitswert eingeschränkt. Ein Überwiegen von psychosozialen Faktoren\nbesteht nicht und an psychosozialen Faktoren finden sich vor allem eine\nTeilzeittätigkeit, finanzielle Belastungen und Zustand nach gescheiterten\nPartnerbeziehungen. (…)\n\n"}