{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d8a731300e62d0d2f7da151e62b9fdb8"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_73_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_73", "Checksum": "963582e02aa315f778c3193c62e33e0e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 73"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 15.11.2017 I 2017 73"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:27:24", "Checksum": "e8ee97f6112887a89b24e15317e50fab", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 15.11.2017 I 2017 73\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Rente) | Invalidenversicherung\n\n2.11 Dr.med. P._____ (Chiropraktik) erhob im Bericht vom 28. Juli 2015 als Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ein chronisch spondylogenes\nLumbovertebralsyndrom rechts, ein chronisch spondylogenes\nZervikovertebralsyndrom bei Wurzelkompression C5 rechts mit assoziierten\nKopfschmerzen sowie eine Dorsalgie (IV-act. 24- 1ff./26).\n\nWeiter wurde u.a. ausgeführt, die Versicherte leide seit Jahren unter\nNackenschmerzen mit intermittierenden und invalidisierenden Kopfschmerzen\nsowie thorakalen und lumbalen Schmerzen mit Ausstrahlung bis zum Fussgelenk\nrechts, sowie unter starken Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Die\nSchlafstörungen würden hauptsächlich durch die starken Schmerzen verursacht.\nAllgemein erfahre die Patientin eine Verschlimmerung der Schmerzen nach der\nArbeit im Pflegheim. Eine Verbesserung könne durch Therapie und\nanschliessenden Ruhephasen erzielt werden. Alle Beschwerden hätten sich als\näusserst hartnäckig herausgestellt, z.T. könne eine temporäre Erleichterung der\nSchmerzen mit Therapie erreicht werden, welche jedoch durch Belastung schnell\nwieder weggemacht werde. Die Verstärkung der Schmerzen sei belastungs- und\nbewegungsabhängig und ein Pflegeberuf sei ihres Erachtens nicht möglich.\nZusätzlich würden eine Schlafstörung und eine Konzentrationsschwäche\nbestehen, welche eine Fehleranfälligkeit zur Folge haben könnten. Aktuell sei\nkeine Tätigkeit angepasst. Durch gezielte Therapien könne eine zumindest\ntemporäre Verbesserung hergestellt werden, welche aber zum schmerzfreien\nAusführen ihrer Tätigkeit nicht ausreiche. Nach ihrer Ansicht sollte ein Pensum\nvon 20% nicht überschritten werden. Eine temporäre Krankschreibung von 100%\nArbeitsunfähigkeit und ein stationärer Klinikaufenthalt könnten sich positiv auf die\ngesundheitliche Situation der Versicherten auswirken oder diese zumindest\n\n9\nverbessern (ebenso im Beiblatt zum Arztbericht berufliche Integration/Rente vom\n28.7.2015, IV-act. 24-5f./6).\n\n2.12 Im Bericht des SPD Goldau vom 30. Juni 2015 an die Krankenversicherung\n(visiert von Dr.med. Q._____), wurde die Diagnose aus dem Bericht vom 30. Juni\n2015 (IV-act. 21) bestätigt und u.a. festgehalten, \"ab 1.9.2015 vorerst keine\nKrankschreibung, der weitere Verlauf muss abgewartet werden\" (IVS-act. 1-2f./6).\n\n\"In der Leistungszusammenstellung Taggeld\" der Krankenversicherung werden\nfür den Monat September 2015 keine Taggeldleistungen der Krankenversicherung gelistet (IVS-act. 1-6./6). Gemäss den Angaben der Arbeitgeberin bezog die\nVersicherte im September 2015 Ferien (vgl. IV-act. 31).\n\n2.13 Vom 26. Oktober 2015 bis 19. November 2015 wurde die Versicherte in\nCA._____ stationär behandelt. Im Austrittsbericht vom 18. November 2015 (visiert vom Chefarzt Dr.med. R._____, dem Oberarzt Dr.med. S._____ und der Abteilungsärztin Dr.med. T._____) wurden folgende Diagnosen gestellt (IV-act. 28-\n1ff./14):\nRezidivierende depressive Episode mit/bei F33.0\n- Ängstlichem Zustand und abhängigen Zügen\n- Aktuell: Insomnie (Durchschlafstörung) und Asthenie\nChronisches Panvertabralsyndrom mit/bei M54.89:\n- Zervikovertebralsyndrom bei anamnestisch Wurzelkompression C5 rechts mit assoziierten Kopfschmerzen, aktuell ohne neurologische Defizite\n- Bewegungsabhängigen Lumbalgien ohne neurologische Defizite\n- Degenerativen Veränderungen mit Keilwirbel BWK 5/6, unregelmässige Konturierung der Deck- und Bodenplatten\nMittelgradiges obstruktives Schlafapnoe Syndrom ED 11.2015 G47.31\n- ESS 9/24, BMI 25.8 kg/m2\n- Polysomnographie am 11.2015: AHI 28/h, ODl 27/h, Sauerstoffbaseline 92% bis\nminimal 75%\n- Einleitung einer Auto CPAP Therapie mit 5-10 cm H20\nVit D3 Mangel E55.9\n- 64 nmol/I\n- Aktuell substituiert\n\nUnter 'Beurteilung Therapie und Verlauf' wurde u.a. festgehalten, die Etablierung\n/Anpassung von Schmerzmitteln habe zur Verbesserung der Schlafqualität der\nMüdigkeit geführt. Wegen den Durchschlafstörungen sei eine Pulsoxymetrie\ndurchgeführt worden. Die Werte hätten die Notwendigkeit einer CPAP-Therapie\ngezeigt. Die bekannte Osteoporose werde aktuell mittels Vitamin D3 behandelt.\nBei Austritt habe die lumbale Schmerzsymptomatik deutlich abgenommen.\nSeitens des Knies sei es ebenfalls zu einer Schmerzreduktion gekommen. Die\nStimmung habe stabilisiert werden können. Die Patientin sei in gutem\n\n10\nAllgemeinzustand und stabilem psychischen Zustand entlassen worden. Die\nPhysiotherapie sollte weitergeführt werden um die Fehlhaltung und Beschwerden\nzu verbessern. Die Psychotherapie im SPD Goldau sollte fortgeführt werden.\n\n"}