{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "d8a731300e62d0d2f7da151e62b9fdb8"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-73_2017-11-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_73_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2bb14e786a838435aec95beec47902e36e17940e4a2e2df66df53099b362461fe06fa9bc194f706792009ce883aff8a22d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_73", "Checksum": "963582e02aa315f778c3193c62e33e0e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 73"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit listete er auf: Degenerative Bandscheibenveränderungen BWK 11/12, V.a. Synovitis kleinen Wirbelgelenke\nL3/L4/5 +S1 bds., muskuläre Dysbalance, Beinlängendifferenz, degeneratives\nHWS-Syndrom, Migräne und chronisches Lumbovertebralsyndrom (IV-act. 17-\n1ff./29).\n\nWeiter hielt der Hausarzt u.a. fest, die Patientin werde seit Oktober 2010 immer\nwieder ambulant behandelt. Seit er sie kenne (ca. 5 Jahre) leide sie an Müdigkeit, Überlastungsgefühl, Schmerzen überall. Der ärztliche Befund laute auf mehrere altersentsprechende degenerative Veränderungen. Die aktuelle Behandlung\nerfolge nur symptomorientiert: Schmerzmittel, Migränemittel, AUZ (bei subsidiärer Arbeitsunfähigkeit in ihrem Beruf). Aktuell erfolge keine Medikation. Nach einer Arbeitsunfähigkeit wegen einer OSG-Distorsion rechts am 15. Februar 2015\narbeite sie laut seinen Akten seit 13. April 2015 wieder zu 100%. Als zukünftige\nTherapie empfehle er zunächst Antidepressiva und Psychotherapie, ggf. später\northopädischer \"Feinschliff\", wodurch sich die Einschränkungen vermutlich vermindern lassen würden. Körperlich wäre die Patientin altersentsprechend belastbar. Psychisch bestehe eine somatisierende Depression, eine verminderte allgemeine Belastbarkeit (inkl. Stress); rasche Erschöpfung, körperliche Erschöpfung als Folge des Geistes. Insofern bestehe eine verminderte Leistungsfähigkeit. Die bisherige Tätigkeit sei ihr aus medizinischer Sicht momentan evtl. zu\n7\n50% zumutbar. In einer behinderungsangepassten Tätigkeit sei sie 8 Std./Tag\narbeitsfähig, evtl. mit einer Gewichtslimite beim Heben.\n\nIm Beiblatt zum Arztbericht berufliche Integration/Rente führte der Hausarzt u.a.\nweiter aus, die bisherige Tätigkeit sei der Versicherten weiterhin 8 Std./Tag zumutbar. Allenfalls sei sie von schwerem Heben zu entbinden und von \"Stress\" zu\nbefreien. Alle anderen Tätigkeiten im Sitzen plus Wechsel sitzend/stehend/gehend seien ihr 8 Std./Tag zumutbar. Im Vergleich zum Durchschnitt sei sie, ohne\nsignifikante körperliche Behinderung, unterdurchschnittlich belastbar. Es sei eine\nLeistungsfähigkeit von ca. 70% zu erwarten (IV-act. 17-8f./29).\n\n2.10 Im Arztbericht \"Berufliche Integration/Rente\" des SPD Goldau vom 30. Juni\n2015, visiert von Dr.med. O._____ (Leitende Ärztin), wurde die Diagnose einer\nrezidivierenden depressiven Störung erhoben, aktuell mittelschwer mit\nsomatischem Syndrom (ICD-10:F33.11), bei Persönlichkeitsstruktur mit ängstlich\nunsicheren und abhängigen Zügen/Akzentuierte Persönlichkeitszüge\n(erstbekannte Episode im Jahr 2013, vermutlich seit Jugend) (IV-act. 21).\n\nWeiter wurde u.a. ausgeführt, seit 2010 erfolge fortlaufend (mit Unterbruch) eine\nambulante Behandlung. Im Jahr 2003 hätten insgesamt fünf Gespräche im SPD\nGoldau wegen Erschöpfungsdepressionen stattgefunden. Im Jahr 2010 sei eine\nWiedervorstellung mit ausgeprägter depressiver Entwicklung und\nSchlafstörungen erfolgt. Die Schwere der Depression habe eine stationäre\nBehandlung notwendig gemacht. Danach sei die Depression weitgehend\nremittiert und die Behandlung habe zunächst abgeschlossen werden können. Im\nApril 2011 sei die ambulante Behandlung im SPD fortgeführt worden. Im Juni\n2014 sei die Wiederanmeldung wegen depressiver Symptomatik erfolgt, seither\nerfolge wieder ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung\nim SPD. Die depressiven Symptome seien durch ausgeprägte Rückenschmerzen\nausgelöst worden, welche rasch von massiven Schlafstörungen begleitet worden\nseien. Vom Hausarzt habe sie zunächst Xanax, später Zolpidem erhalten. Die\nerneute Installation einer antidepressiven Medikation sei von der Patientin\nbislang mit Verweis auf diverse Unverträglichkeiten abgelehnt worden. Im Verlauf\nneben gedrückter Stimmung Konzentrationsproblem, Antriebsminderung, teils\nAngstzustände beim Alleinsein, Insuffizienz- und Überforderungsgefühle.\nPrognostisch ungünstig erscheine, dass bereits die dritte, doch mindestens\nmittelschwer ausgeprägte depressive Episode in den letzten 12 Jahren\naufgetreten sei und die Kombination mit Rückenbeschwerden im somatischen\nBereich. Prognostisch günstig könne die erfolgreiche Behandlung im Jahr\n2010/2011 gewertet werden und dass die Versicherte prinzipiell behandlungsund krankheitseinsichtig sei.\n\n8\nNach Schilderung der Vorgesetzten sei die Leistung der Versicherten in den letzten Wochen und Monaten spürbar abnehmend, man mache sich Sorgen um ihre\nGesundheit. Sie sei einerseits eingeschränkt durch Rückenprobleme, anderseits\nfielen bei der Arbeit ausprägte Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit auf.\nAls Pflegeassistentin sei sie wegen der depressiven Symptomatik mit\nniedergedrückter Stimmung, ausgeprägter Schlafstörung, Konzentrations- und\nAuffassungsminderung, Verlangsamung seit 22. Juni 2015 - fortlaufend 50%\narbeitsunfähig. Die bisherige Tätigkeit sei ihr aus medizinischer Sicht in einem\nzeitlichen Rahmen von aktuell max. 50% zumutbar, ggf. auch in diesem Zeitraum\nmit Leistungseinschränkungen von ca. 20-30%. Durch die Etablierung einer\nantidepressiven Medikation und Ausbau der Therapie (aktivierend), ggf. auch\nstationäre Behandlung liessen sich die Einschränkungen möglicherweise\nvermindern.\n\n"}