K.________ bemühte (zumal nicht anzunehmen ist, dass die Versicherte am 17. Mai 2017 Dr.med. K.________ ohne vorgängige Terminabsprache aufsuchte und auch gleichentags empfangen wurde). Diese konkreten Umstände sind bei der Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen mitzuberücksichtigen.