Damals stellte Dr.med. M.________ die Diagnose eines leicht depressiven Zustandsbildes (ICD-10 F32.0) bei Status nach Paracetamolintoxikation vom 15./16.8.2010 in suizidaler Absicht (ICD-10 X60) bei Morbus Crohn (Erstdiagnose 2007, vgl. IVact. 5-104f./120; siehe auch IV-act. 5-64/120 = Spitalbericht vom 23.5.2013, wonach die Versicherte ihre schlechte Compliance mit „starken Stimmungsschwankungen“ begründete, „die sie selber nicht kontrollieren“ könne).