2.12 Mit Schreiben vom 11. April 2017 an die IV-Stelle korrigierte der Hausarzt Dr.med. H.________ seinen Bericht vom 6. Februar 2017 dahingehend, dass die Versicherte nie bei der Firma G.________ gearbeitet habe; es liege eine Verwechslung vor, da die Mutter der Versicherten dort arbeite. Die Patientin habe ausgeführt, seit dem Lehrabschluss aus Krankheitsgründen nie mehr gearbeitet zu haben; die Lehrabschlussprüfung habe sie zwar schulisch bestanden, die entsprechenden Lehrstellen jedoch vorzeitig verloren. Bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) habe sie sich nicht gemeldet, da sie „ja immer krank gewesen sei“.