2.11 Der RAD-Facharzt für Allgemeine Innere Medizin I.________ nahm am 21. Februar 2017 eine Beurteilung der medizinischen Akten vor. Unter Hinweis auf die Berichte des Gastroenterologen des Spitals F.________ vom 4. Januar 2017 und des Hausarztes Dr.med. H.________ vom 6. Februar 2017 veranschlagte der RAD-Arzt für den aktuellen Zeitpunkt eine vollschichtige Arbeitsfähigkeit; der weitere Verlauf bleibe abzuwarten und sei sicher auch von der Therapie-Adherence abhängig (IV-act. 12-5/5).