_ betonte, dass er die Patientin (erneut) eindringlich über die Notwendigkeit einer regelmässigen und geplanten Behandlung informiert habe, ansonsten mit einer Verschlechterung der intestinalen Crohn-Beschwerden und auch der extraintestinalen Crohn- Beschwerden zu rechnen sei (mit Komplikationen). Ein erneuter Konsultationstermin sei in einem Monat vereinbart worden (IV-act. 8-5f./6).