In einer Infliximab-Spiegel-Bestimmung habe ein deutlich zu tiefer Infliximab-Spiegel bei negativen Antikörpern nachgewiesen werden können. Es sei eine Dosisintensivierung besprochen und geplant gewesen, leider sei die Patientin erneut für wiederholte Termine nicht erschienen. Erst bei Auftreten von signifikanten Beschwerden habe sich die Patientin für eine erneute Infliximab- Gabe gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt sei (in Abwesenheit von Dr.med. E.________) bei erhöhten Entzündungswerten auf die Infliximab-Infusion verzichtet worden. Daraufhin habe die Patientin eine Infliximab-Behandlung in L._____