2.6 Mit Schreiben vom 21. September 2016 teilte Dr.med. E.________ dem Hausarzt mit, dass bei der gemeinsamen Patientin mit bekanntem Morbus Crohn und lediglich partieller Remission ein verminderter Medikamentenspiegel nachgewiesen und deswegen eine Intervallverkürzung von Infliximab besprochen worden sei. Zum für den 21. September 2016 vereinbarten Termin sei die Patientin nicht erschienen (IV-act. 5-1/120).