E. Gegen diese am 26. Mai 2017 eingegangene Verfügung reichte A.________ rechtzeitig am 23. Juni 2017 beim Verwaltungsgericht Beschwerde mit den folgenden Rechtsbegehren ein: 1. Die angefochtene Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 19. Mai 2017 sei dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin Eingliederungsmassnahmen zustehen. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 19. Mai 2017 dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente zusteht.