{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-09-18", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-62_2017-09-18.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8665542c38a099e3d5ef870901d48aaf"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-62_2017-09-18.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_62_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c83d7f620944a7fdc9594736f6b30056d1295e96bb28d6934ee56d2cdcc7e256212a87408d6d002a40eef81447a3f4abd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2c83d7f620944a7fdc9594736f6b30056d1295e96bb28d6934ee56d2cdcc7e256212a87408d6d002a40eef81447a3f4abd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_62", "Checksum": "9cf8fd187212afc7698db5666f4428cb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 62"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 18.09.2017 I 2017 62"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung (Leistungen) | Invalidenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:26:51", "Checksum": "8d761884a0121b59f3144f80478d5d34", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 18.09.2017 I 2017 62\nRegeste:\nInvalidenversicherung (Leistungen) | Invalidenversicherung\n\n2.6 Mit Schreiben vom 21. September 2016 teilte Dr.med. E.________ dem\nHausarzt mit, dass bei der gemeinsamen Patientin mit bekanntem Morbus Crohn\nund lediglich partieller Remission ein verminderter Medikamentenspiegel\nnachgewiesen und deswegen eine Intervallverkürzung von Infliximab besprochen\nworden sei. Zum für den 21. September 2016 vereinbarten Termin sei die\nPatientin nicht erschienen (IV-act. 5-1/120).\n\n6\n2.7 Am 30. November 2016 folgte die nächste ambulante Konsultation im\nSpital F.________ mit Infliximab-Infusion. Dr.med. E.________ berichtete dem\nHausarzt, bei der Patientin mit bekanntem Morbus Crohn und Crohn-assoziierten\nPolyarthritis bestehe eine schlechte Adherence. Bereits im Sommer sei aufgrund\nvon epigastrischen Abdominalbeschwerden sonographisch eine signifikante\nWandverdickung im Kolon transversum nachgewiesen worden. In einer\nInfliximab-Spiegel-Bestimmung habe ein deutlich zu tiefer Infliximab-Spiegel bei\nnegativen Antikörpern nachgewiesen werden können. Es sei eine\nDosisintensivierung besprochen und geplant gewesen, leider sei die Patientin\nerneut für wiederholte Termine nicht erschienen. Erst bei Auftreten von\nsignifikanten Beschwerden habe sich die Patientin für eine erneute Infliximab-\nGabe gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt sei (in Abwesenheit von Dr.med.\nE.________) bei erhöhten Entzündungswerten auf die Infliximab-Infusion\nverzichtet worden. Daraufhin habe die Patientin eine Infliximab-Behandlung in\nL.________ geplant, was gemäss Angaben der Patientin vor 2 Wochen erfolgt\nsei (allerdings würden keine Unterlagen vorliegen und habe dies lediglich für 3\nTage zu Beschwerdefreiheit geführt). Dr.med. E.________ betonte, dass er die\nPatientin (erneut) eindringlich über die Notwendigkeit einer regelmässigen und\ngeplanten Behandlung informiert habe, ansonsten mit einer Verschlechterung der\nintestinalen Crohn-Beschwerden und auch der extraintestinalen Crohn-\nBeschwerden zu rechnen sei (mit Komplikationen). Ein erneuter\nKonsultationstermin sei in einem Monat vereinbart worden (IV-act. 8-5f./6).\n\n2.8 Nach der ambulanten Konsultation vom 4. Januar 2017 berichtete Dr.med.\nE.________ dem Hausarzt von einem erfreulichen Verlauf mit vollständiger\nBesserung der Gelenkbeschwerden und nur noch selten, wenig intensive,\nkrampfartige Abdominalbeschwerden, ungefähr alle drei Tage. Es sei vorläufig\neine Weiterführung der 4-wöchentlichen Infliximab-Gaben geplant (IV-act. 10-\n2/5).\n\n2.9 Am 30. Januar 2017 teilte die Versicherte Dr.med. E.________ per Email\nwas folgt mit (IV-act. 10-4/5):\nGerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich eine neue Naturheilbehandlung\nbegonnen habe. Seit ca. 3 Monaten führe ich diese Behandlung und möchte es\nweiter führen.\nFür die Behandlung bei Ihnen im Spital möchte ich eine Pause legen und die\nNaturheilbehandlung beobachten.\nDen Termin am 1. Februar 2017 bitte ich Sie zu annullieren.\nIch fühle mich momentan gesund und schmerzlos. (…)\n\n7\nIn der Antwort vom 31. Januar 2017 riet Dr.med. E.________ der Versicherten\ndavon ab, die bisherige medikamentöse Behandlung zu unterbrechen. Remicade\nmüsse regelmässig über einen längeren Zeitraum verabreicht werden, um eine\noptimale Wirkung zu erbringen. Aktuell würden sich viele Hinweise für eine aktive\nEntzündung in ihrem Darm finden. Falls die Remicadebehandlung unterbrochen\nwerde, sei es gut möglich, dass sich die Entzündung wieder verschlechtere (im\nschlimmsten Fall nicht mehr kontrollierbar). Abschliessend empfahl Dr.med.\nE.________, beide Behandlungsmöglichkeiten parallel zu nutzen (IV-act. 10-4/5).\n\n2.10 In einem Kurzbericht vom 6. Februar 2017 beantwortete der Hausarzt\nDr.med. H.________ einen Fragenkatalog der IV-Stelle u.a. dahingehend, dass\ner die Versicherte seit 2007 behandle (letzte Kontrolle am 8.11.2016), dass ein\nMorbus Crohn (ED 2007) vorliege mit ungenügender Therapiecompliance (nur\nunregelmässig Remicade-Infusionen). Gemäss seinen Aufzeichnungen sei die\nVersicherte Mitarbeiterin der Firma G.________; die bisherige Tätigkeit sei noch\nzumutbar, mit nicht vorhersehbaren Unterbrüchen bei Exazerbation des Morbus\nCrohn; gemäss Bericht der Patientin gehe es ihr derzeit gut (IV-act. 10-1/5).\n\n2.11 Der RAD-Facharzt für Allgemeine Innere Medizin I.________ nahm am\n21. Februar 2017 eine Beurteilung der medizinischen Akten vor. Unter Hinweis\nauf die Berichte des Gastroenterologen des Spitals F.________ vom 4. Januar\n2017 und des Hausarztes Dr.med. H.________ vom 6. Februar 2017\nveranschlagte der RAD-Arzt für den aktuellen Zeitpunkt eine vollschichtige\nArbeitsfähigkeit; der weitere Verlauf bleibe abzuwarten und sei sicher auch von\nder Therapie-Adherence abhängig (IV-act. 12-5/5).\n\n"}