Eine gerichtliche Würdigung ergibt deshalb, dass das Unfallereignis vom 10. November 2016 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal ist für die Schulterschmerzen, die zur Operation vom 21. Februar 2017 geführt haben. Die erst mit einer kleinen Latenzzeit aufgetretenen, anfänglich nicht klar lokalisierbaren Beschwerden sind für diese Unfallfolge resp. das vorliegende Verletzungsmuster typisch.