3.3 In der Vernehmlassung der Vorinstanz wird ausgeführt, das Gericht habe von Amtes wegen zu prüfen, ob die eingeklagte "N._____" überhaupt passivlegitimiert sei (Vernehmlassung S. 3 Ziff. 7). In der Vernehmlassung werde im Namen der zuständigen Versicherung, der B.____ AG, Stellung genommen.