Auch bezüglich der im Februar 2017 diagnostizierten Supraspinatussehnenpartialläsion und Pulley-Läsion der rechten Schulter ist der natürliche Kausalzusammenhang nicht in dem versicherungsmedizinisch geforderten, überwiegendem Wahrscheinlichkeitsgrad gegeben. Diese Beurteilung stützt sich auf folgende Überlegungen: Das Ereignis selber, mit Abfangen/Abstützen des Körpergewichts an der Wand, ist nicht geeignet, eine derartige Läsion zu bewirken. Weiterhin fehlen spezifische, auf eine akute traumatische Rotatorenmanschettenläsion hinweisende Initialsymptome an der rechten Schulter.