9 wird der medizinische Verlauf seit dem Ereignis vom 10. November 2016 aufgeführt. Anschliessend gelangt med.pract. G.____ zur folgenden Beurteilung (Viact. 32-4/5): Aus versicherungsmedizinischer Sicht ist zu prüfen, ob die Schulterbeschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 10.11.2016 zurückzuführen sind. Dies ist aus meiner Sicht nicht der Fall.