C. Am 21. Februar 2017 wurde bei C.___ in der Q.___ (Klinik) eine Schulterarthroskopie rechts (arthroskopische LBS-Tenodese sowie Supraspinatussehne- Reinsertion in Suture-bridge-Technik) vorgenommen (Vi-act. 25). Die B.____ lehnte es mit Schreiben vom 22. Februar 2017 ab, die Kosten für diese Operation zu übernehmen. Der beratende Arzt sei nach Sichtung der medizinischen Unterlagen zum Schluss gekommen, dass die aktuellen Schulterbeschwerden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem Zusammenhang mit dem Unfallereignis vom 10. November 2016 stehen würden (Vi-act. 10). Nachdem sich C.____ damit nicht einverstanden erklärte, erliess die B.__