{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-08-09", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-61_2017-08-09.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "eea4968606bcf16f20d6edac235d28ac"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-61_2017-08-09.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_61_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f283dae1215126e50af6086a821f3d8937fa122e799e6e18ec5fe711667c162555fe70bc2b2fbb3b530abb3a7953e9066fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f283dae1215126e50af6086a821f3d8937fa122e799e6e18ec5fe711667c162555fe70bc2b2fbb3b530abb3a7953e9066fd7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_61", "Checksum": "43daa7155ef6b2e33b952a3282baae46"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 61"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Schulter-Arm-Syndrom rechts bei Status nach Trauma vom 10.11.2016\n- Status nach Epicondylitis humero-radialis rechts sowie\n- Status nach Epicondylitis humero-ulnaris rechts mit operativer Sanierung\n2011\n- Status nach Trauma vom 1.11.2016\n- Wiederaufflackern Epicondylitis humero-radialis sowie humero-ulnaris\n- Status nach Handgelenksdistorsion rechts\n\nAnamnese\nDie Patientin berichtet über ein traumatisches Geschehen mit Verletzung des rechten Handgelenkes, des rechten Ellbogengelenkes sowie des rechten Schultergelenkes vom 10.11.2016. Die Patientin war heute bei Frau Dr. S.____ zur Handspezialsprechstunde vorstellig, im gleichen Zuge ebenfalls in unserer Schulter- und\nEllbogensprechstunde.\n\nBefunde\nFreie Beweglichkeit mit 180° in Abduktion und Flexion des rechten Schultergelenkes glenohumeral. Die Innenrotation mit negativem Lift Off-Test. Die Aussenrotation seitengleich mit 85°. Die Aussenrotation kraftvoll. Die Innenrotation ebenso. Die\nAbduktion etwas reduziert rechts gegenüber links. Das AC-Gelenk druckschmerzfrei. Sensibilität erhalten. Jobe-Test rechts schwach positiv. Impingement-Zeichen\nmittelgradig positiv. Bizepssehnen-Tests negativ. Body-Cross-Test negativ. Der\nFaustschluss imponiert rechts schwacher als links. Auf Nachfragen gibt die Patientin auch Kribbelparästhesien über den Fingern an. Ein Phalen- und Pin-Wheel-Test\nheute schwach positiv. Keine äusseren Zeichen von Deformitäten bei blanden\nHautverhältnissen der gesamten rechten oberen Extremität.\n\nBeurteilung/Prozedere\nLeider hat sich bei der Patientin eine erneute Epicondylitis radial wie ulnar rechts\neingestellt. Nachdem vor kurzem ein Trauma aufgetreten ist, kann es natürlich\ndurchaus sein, dass sich unter konservativen Therapien dies wieder zurück bildet.\n(...).\n\n2.3 Am 20. Januar 2017 erfolgte im T.____ (Zentrum) ein Arthro-MRI des rechten Schultergelenks der Patientin (bei St.n. Trauma vor zwei Monaten und Fragestellung nach Bursitis subacromialis). Gemäss dem Bericht von Dr.med.\nJ.____ (FMH Radiologie) vom gleichen Tag zeigten sich die folgenden Befunde\n(Vi-act. 5.1):\nRegelrechte glenohumerale Artikulation. Acromion Typ II. Reizloses AC-Gelenk.\nHöhe des subacromialen Raumes 6 mm. Gelenksseitiger Kontrastmitteleintritt in\ndie Unterfläche der Supraspinatussehne im distalen Segment. Die Insertion zum\nTuberculum majus ist breit erhalten. Supraspinatusmuskelbauch kräftig, keine\nAtrophiezeichen. Normal sind die Sehnen des Musculus infraspinatus, des Musculus teres minor und des Musculus subscapularis. Kleine intraossäre Geröllzyste\ndorsocronial im Humeruskopf. Regelrechter Lauf der langen Bizepssehne im Sulcus bicipitalis und im Rotatorenintervall. Feiner Kontrastmitteleintritt in das obere\nLabrum bei 12-/1-Uhr. Normaler, hyaliner, glenohumeraler Knorpel.\n\nDr.med. J.____ hielt eine gelenksseitige Partialruptur der Supraspinatussehne\nmit Unterflächeneinriss bei breit erhaltener Insertion am Tuberculum majus, eine\n8\nSLAP-Läsion Typ I sowie eine reduzierte Höhe des Subacromialraums bei Acromion Typ II (keine Bursitis subacromialis) fest (Vi-act. 5.1 = Bf-act. 3).\n\n2.4 In den vorliegenden Akten findet sich der KG-Eintrag von Dr.med. L.____\n(Vi-act. 5.2). Darin wird beim Datum 3. Februar 2017 \"MRI Partialruptur\" aufgeführt. \"Im heutigen Untersuch aber umschriebene alleinige Schmerzhaftigkeit\nüber der Bizepssehne\". Es wurde eine Infiltration intraarticulär durchgeführt, Kontrolle in sechs Wochen.\n\n2.5 Am 6. Februar 2017 untersuchte Dr.med. M.____ (Facharzt Neurologie) die\nPatientin (Vi-act. 5.3). Er diagnostizierte unspezifische Dysästhesien an der rechten Hand sowie rezidivierende Schmerzen am rechten Arm bei St. n. Stolperunfall am 10. November 2016. Im Bericht von Dr.med. M.____ wird bei der persönlichen Anamnese der Patientin erwähnt, dass ca. 2011 eine Operation bei chronischer Sehnenscheidenentzündung am rechten Arm stattgefunden habe, dies\naber vollständig ausgeheilt sei. In der neurologischen Untersuchung fanden sich\nkein Cervikalsyndrom, keine Reflexabschwächung, keine sensiblen oder motorischen Defizite und ein negativer Tinel und Phalentest. Die durchgeführten Neurographien zeigten normale Latenzen und Amplituden. Zusammengefasst konnte\nDr.med. M.____ klinisch und neurologisch keine Hinweise auf eine neurologische\nUrsache der beklagten Beschwerden finden.\n\n2.6 Am 21. Februar 2017 wurde die Patientin von Dr.med. L.____ in der\nQ.____ (Klinik), an der rechten Schulter operiert (Vi-act. 25; Schulterarthroskopie,\narthroskopische LBS-Tenodese sowie Supraspinatussehne-Reinsertion in Su-\nture-bridge-Technik). Im Bericht vom 24. Februar 2017 wird u.a. festgehalten,\ndass Subscapularis und Bizepssehne unauffällig seien. Leichte SLAP-Lä-sion.\nAusgedehnte Ruptur des gesamten vorderen und hinteren Pulley-Systems mit\nAusläufer in den Supraspinatus. Beim Einbringen der Optik subacromial zeigte\nsich kein Impingement, die Bursa war absolut unauffällig.\n\n2.7 Ebenfalls am 21. Februar 2017 ersuchte die Vorinstanz ihre beratende Ärztin med.pract. G.____ um Beantwortung der Frage, ob die geltend gemachten\nBeschwerden bzw. die Operation vom 21. Februar 2017 mit überwiegender\nWahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 10. November 2017 zurückzuführen\nseien, was med.pract. G.____ verneinte (Vi-act. 6).\n\n"}