Die IV-Stelle hat sodann in der angefochtenen Verfügung festgehalten, dass wenn die Durchführungsstelle die Anforderungen erfülle, könne ein neues Gesuch gestellt werden. Sollte für die fragliche Behandlung bei A.________ eine schriftliche ärztliche Anordnung durch einen die betreffende Massnahme überwachenden Facharzt (z.B. KJPD) erfolgen, müsste die IV-Stelle erneut prüfen, ob es sich bei der Behandlung im konkreten Einzelfall um eine wissenschaftlich anerkannte, wirtschaftliche, einfache und zweckmässige medizinische Massnahme handelt.