Themenspezifisch zeige der Beschwerdeführer ein ausgeprägtes Suchtverhalten, was sich aktuell ernährungstechnisch aber auch bildschirmtechnisch ausdrücke. Gesetzten Grenzen begegne er durch äusserst inadäquates verbales und teils körperliches Verhalten, ohne Rücksicht auf Alter und Person. Nachträglich bereue er diese Reaktionen und fühle sich schlecht. So zeichne sich auf verschiedenen sozialen Ebenen eine Isolation ab. Das Aufmerksamkeitsdefizit zeige sich aber generell in plan- und strukturlosem Handeln, so dass der Beschwerdeführer seinen Fähigkeiten auch auf schulischer Ebene nicht gerecht werde. Dieser