Mit den Eltern sei besprochen worden, dass der Beschwerdeführer in der Ergotherapie mehrheitlich nur im Gruppensetting an seinen Schwierigkeiten arbeiten könne, da er im Einzelsetting angepasst mitarbeite. Falls sich eine geeignete Gruppenkonstellation ergebe, werde die Therapeutin diese den Eltern anbieten, ansonsten werde die Therapie beendet und die Eltern würden im Alltag (Freizeitbeschäftigung, Lager etc.) mit dem Beschwerdeführer an seinen Sozialkompetenzen arbeiten (IV-act. 18-3f./8). 3.4 A.________ (Dipl. Maltherapeut APK, Verhaltenstrainer/AD(H)S-Coach ICP) führte in seinem Schreiben vom 4. Februar 2017 aus, dass die Familie des