3.2 Mit Bericht vom 17. Dezember 2014 äusserte sich RAD-Ärztin med.pract. G.________ (Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie FMH) zum vorstehend aufgeführten Bericht von Dr.med. F.________ vom 15. Oktober 2014 insoweit, als die Kriterien (Störung des Verhaltens, Störung des Antriebs, Störung des Erfassens, Störung der Konzentration, Störung der Merkfähigkeit) vorhanden seien. Die Diagnose sei vor dem vollendeten 9. Lebensjahr gestellt und eine fachgerechte Behandlung begonnen worden. Der IQ sei über 70. Das GG 404 sei ausgewiesen und könne ab Behandlungsbeginn für fünf Jahre übernommen werden (IV-act. 8-1/2).