F. Gegen diese Verfügung liessen die Eltern von C.________ am 6. Juni 2017 rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht Schwyz erheben, mit folgenden Anträgen: 1. Die angefochtene Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 5. Mai 2017 sei dahingehend abzuändern, dass dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für die Therapie bei Herrn A.________ gewährt wird. 2. Eventualiter sei die Sache in Aufhebung der angefochtenen Verfügung der IV- Stelle Schwyz vom 5. Mai 2017 zu ergänzenden Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen oder es seien selber ergänzende Abklärungen vorzunehmen.