{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-15", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-57_2017-11-15.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "7787021bd6b470c62446a46715337b81"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-57_2017-11-15.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_57_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f25d8a903b6ed5d89473b2aa43a12bf9a777496ebcdf99f741ead2d5b12fef4c6ca705d6bb1519cf03dea23d41b471ca11d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f25d8a903b6ed5d89473b2aa43a12bf9a777496ebcdf99f741ead2d5b12fef4c6ca705d6bb1519cf03dea23d41b471ca11d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_57", "Checksum": "e7a158f2607b9afd33ff3102fc8a8f41"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 57"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Die Qualität seiner Leistung in der visuellen Wahrnehmung leide\nzudem unter seinem hohen Arbeitstempo. Des Weiteren bereite ihm vor allem die\nWahrnehmung von Gesichtern grosse Mühe. Er könne diese kaum adäquat\nwahrnehmen. Er fokussiere auf den Mund, nicht auf die Augen und nehme das\nGesicht nicht ganzheitlich wahr. Die auditive Verarbeitung von Informationen sei\nbeim Beschwerdeführer leicht beeinträchtigt. Er habe zum Teil Schwierigkeiten,\nlaute Geräusche zuordnen zu können. Sein Tempo sei bei diesen Aufgaben verlangsamt.\n\n7\nIn der Testsituation habe sich eine stark beeinträchtigte Konzentrationsfähigkeit\ngezeigt, vor allem im Bereich der geteilten Aufmerksamkeit. Die Leistungskonstanz liege im unteren Durchschnitt. Aufgrund der Verhaltensbeobachtung\nwährend der Testsituation könne festgehalten werden, dass der Beschwerdeführer die Aufgaben nicht durchgehend gelöst und sich immer wieder verweigert habe, die Aufgaben zeitgerecht durchzuführen. Er zeige somit wenig Durchhaltevermögen und reagiere bei Aufgaben sehr impulsiv. Er scheine ablenkbar und\ndrücke die Taste auch bei irrelevanten Reizen. Zu Hause könne der Beschwerdeführer alltägliche Routinen nicht selbständig verrichten und müsse immer wieder angeleitet, strukturiert werden, ansonsten würde er sich ablenken lassen und\nkönne sich nicht darauf konzentrieren, einen Auftrag, eine Alltagserledigung zu\nEnde zu führen, wie z.B. das Anziehen, sich für die Schule bereit machen oder\nsich nach dem Toilettengang die Hände zu waschen. Im Unterricht komme es\nvor, dass er unkonzentriert sei, nicht am Unterricht teilnehme, umher schaue und\nhäufig mit seinen Mitschülern spreche.\n\nDie nonverbalen Aufgaben im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses habe der Beschwerdeführer im unterdurchschnittlichen Bereich gelöst. Im Bereich des verbalen Kurzzeitgedächtnisses würden ihm die Aufgaben besser gelingen. Der Ge-\nsamt-IQ betrage 109.\n\n3.2 Mit Bericht vom 17. Dezember 2014 äusserte sich RAD-Ärztin med.pract.\nG.________ (Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie\nFMH) zum vorstehend aufgeführten Bericht von Dr.med. F.________ vom 15.\nOktober 2014 insoweit, als die Kriterien (Störung des Verhaltens, Störung des\nAntriebs, Störung des Erfassens, Störung der Konzentration, Störung der Merkfähigkeit) vorhanden seien. Die Diagnose sei vor dem vollendeten 9. Lebensjahr\ngestellt und eine fachgerechte Behandlung begonnen worden. Der IQ sei über\n70. Das GG 404 sei ausgewiesen und könne ab Behandlungsbeginn für fünf Jahre übernommen werden (IV-act. 8-1/2). Am gleichen Tag (sowie am 6.1.2015)\nbestätigte die RAD-Ärztin B.________ (Fachärztin für Allgemeinmedizin, D; Vertrauensärztin SGV; zertifizierte medizinische Gutachterin SIM), das fachärztliche\nKonsil erscheine versicherungsmedizinisch schlüssig und plausibel, weshalb\ndarauf abgestellt werden könne (IV-act. 8-2/2; 9-2/3).\n\n3.3 Die behandelnde Dipl. Ergotherapeutin BSc H.________ führte im Abschlussbericht vom 7. November 2016 aus, dass die Therapie vom 7. Juli 2015\nbis zum 20. September 2016 gedauert habe und insgesamt 35 Behandlungen\nstattgefunden hätten. Die Therapieschwerpunkte hätten bei Grobmotorik/Körperwahrnehmung (Verbesserung der eigenen Körperwahrnehmung und\nKraftdosierung) sowie bei Handlungsfähigkeit/Selbständigkeit im Alltag (Impuls-\n8\nkontrolle verbessern, Sozialkompetenzen verbessern, Frustrationstoleranz steigern, rein motivationsgeleitetes Handeln senken, Umgang mit emotional anspruchsvollen Situationen verbessern) gelegen.\n\nDer Beschwerdeführer habe seit Juli 2015 regelmässig einmal pro Woche die\nErgotherapie in Einzel- und Gruppenförderung besucht. In den ersten Stunden\nhabe er Grenzen stark ausgelotet, was sich bis zum Schluss nicht ganz gelegt\nhabe. Die Therapeutin habe den Beschwerdeführer als fröhlichen, netten Jungen\nkennengelernt, der in, für ihn, neuen Situationen (z.B. Kennenlernen) Mühe habe\nsich adäquat zu verhalten. Im Verlauf der Ergotherapie habe er sich zunehmend\nan die in der Therapie geltenden Regeln und Strukturen gewöhnt. Je nach Tagesform, Aufgabenstellung und Gruppenkind habe er die Regeln besser oder\nweniger gut einhalten können. Alle grobmotorischen Aufgaben habe er qualitativ\nsehr gut gelöst. Er habe sich aber oft nicht mehr selbst strukturieren können, impulsiv agiert, Grenzen überschritten und Spiele nicht auf Aufforderung beenden\nkönnen. Seine Frustrationstoleranz habe sich in der Einzelsituation verbessert,\nwas er aber nicht auf die Gruppensituation habe übertragen können. Er habe\nbeim Kennenlernen neuer Kinder Mühe gehabt, herumgealbert, nicht zugehört\nwenn das andere Kind sprach oder negative Bemerkungen gemacht. Das gemeinsame Besprechen von Gruppensituationen, ob positive oder negative, seien\ndem Beschwerdeführer stets unangenehm gewesen, so dass er aus der Situation herausgegangen sei, negative Bemerkungen machte oder herumblödelte. Mit\ndem letzten Gruppenkind habe es der Beschwerdeführer geschafft, besser zusammenzuarbeiten sowie sich auch auf Ideen des anderen Kindes einzulassen\nund nicht auf die alleinige Kontrolle zu bestehen. Leider habe kein gemeinsamer\nTermin mehr gefunden werden können, weshalb die Gruppe beendet werden\nmusste.\n\n"}