5.5 Bei einem massgebenden Valideneinkommen per 2016 von Fr. 54‘131.90 und einem Invalideneinkommen per 2016 von Fr. 27‘300.-- beträgt der massgebende Invaliditätsgrad aufgerundet 50% (54‘131.90 minus 27‘300 = 26‘831.90; 9 26‘831.90 : 54‘131.90 x 100 = 49.567). Zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, wo- nach ein rechnerisch exakt ermitteltes Ergebnis nach den Regeln der Mathematik auf die nächste ganze Prozentzahl auf- oder abzurunden ist, wird auf BGE 130 V 121 verwiesen.