5.3.3 Den vorliegenden Akten ist zu entnehmen, dass die Versicherte in den letzten Jahren ihrer Anstellung im Pflegezentrum B.________ teilweise arbeitsunfähig war und deswegen Krankentaggeldleistungen ausgerichtet wurden (so beispielsweise im Dezember 2011, im Januar 2012 und von Juni bis September 2013; vgl. IV-act. 35-9ff./11). Die letzte längere Periode ohne Krankentaggeldleistungen betrifft nach der Aktenlage den Zeitraum von Februar 2012 bis Dezember 2012. In dieser 11-monatigen Zeitspanne erzielte die Versicherte durch ihre Arbeitskraft im Alters- und Pflegezentrum B.________ ein monatliches Gehalt von 11x Fr. 3‘681.90 (= Fr. 40‘500.90), hinsichtlich 13. Monatslohn (ohne Januar