5.2 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Valideneinkommen so konkret wie möglich zu bestimmen. Dabei wird in der Regel am zuletzt erzielten, nötigenfalls der Teuerung und der realen Einkommensentwicklung angepassten Verdienst angeknüpft, da es empirischer Erfahrung entspricht, dass die bisherige