3 G. Am 2. Juni 2017 (Postaufgabe) lässt A.______ rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz einreichen mit den folgenden Anträgen: 1. Es seien die Verfügungen vom 02.05.2017 insofern aufzuheben, als dass der Anspruch auf mindestens eine halbe Rente negiert wird. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ab dem 1. Juni 2015 ununterbrochen den Anspruch auf eine mindestens halbe Rente zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Es wird zudem die Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels beantragt.