F. Nach Eingang weiterer Arztberichte und Eingaben des hinzugezogenen Rechtsvertreters von A.______ (IV-act. 67 bis 73) ersetzte die IV-Stelle den bisherigen Vorbescheid durch einen neuen vom 25. Januar 2017 (IV-act. 78). In Ergänzung zum bisherigen abgestuften Rentenanspruch (ganze Rente vom 1.4.2014-31.5.2015, Viertelsrente vom 1.6.2015-30.11.2015, keine Rente vom 1.12.2015-30.9.2016) hielt die IV-Stelle fest, dass für die Zeit ab 1. Oktober 2016 ein IV-Grad von 48% ermittelt worden sei und ab dann wiederum eine Viertelsrente ausgerichtet werde (IV-act. 78-2/4).