C.2 A.______ war aufgrund der Arthrosen in beiden Handgelenken ab April 2013 zu 100% arbeitsunfähig geschrieben und erhielt deswegen von ihrer Krankentaggeldversicherung Taggelder (KV-act. 1). Trotz der Beschwerden half sie im Wohn- und Pflegezentrum B.________ in der Woche ein bis drei Mal am Mittag im Service aus. Im März 2015 wurde das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Mit Un- 2 terstützung des RAV Lachen fand A.______ ab 1. Juni 2015 eine Anstellung bei der Spitex J.________ mit einem Arbeitspensum von ca. 20-30% (Hausdienst; vgl. auch IV-act. 76-3/9 Mitte). Per 1. Dezember 2015 nahm A.______ eine 50%-