was notabene gerichtsnotorisch ist − wurde vom Gutachter schlichtweg übersehen). Zum andern ist die Schlussfolgerung des MEDAS-Gutachters, wonach es keine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung gebe, deshalb in Frage zu stellen, weil bei MS-Patienten und auch bei der Versicherten bei der vorliegenden Diagnose grundsätzlich mit einem neuen MS-Schub zu rechnen sein wird, was für prophylaktische Massnahmen (auch im psychischen Bereich) spricht.