Begleitung gegenüber dem MEDAS-Gutachter erwähnte − siehe IV-act. 110- 22/47, Ziff. 5.4.2 − was vom Gutachter ausgeblendet wurde mit der Begründung, dass Dr.med. G.________ Internist sei. Dass Dr.med. G.________ als damals leitender Oberarzt chronische Erkrankungen der R.________ auch im psychiatrischen Bereich relevante Erfahrungen aufweist − was notabene gerichtsnotorisch ist − wurde vom Gutachter schlichtweg übersehen).