8 3.4.10.4 Ein weiterer Erklärungsbedarf wäre im Kontext mit der Feststellung des MEDAS-Psychiaters Dr.med. I.________ in Ziffer 5.4.3 des Gutachtens zu erblicken, dass eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung bislang nicht stattgefunden habe und dass es keine Indikation dazu gebe (vgl. IV-act. 110-22/47). Diesen Feststellungen ist zum einen der Umstand entgegenzuhalten, dass gemäss Bericht der R.________ vom 16. Juli 2013 (unterzeichnet von Dr.med. G.________) auch eine psychotherapeutische Begleitung angeführt wurde (vgl. IV-act. 62-2/2 oben; anzufügen ist, dass die Versicherte diese