_ festgehalten (u.a. wonach ab 1.9.2007 bis auf weiteres eine Arbeitsunfähigkeit von 100% bestehe) und dazu vermerkt: "Dies erscheint korrekt" (vgl. IV-act. 110-32/47 oben). Wie aber dieser Widerspruch zu verstehen ist (einerseits attestierte der Hausarzt für September 2007 eine vollständige, als korrekt bezeichnete Arbeitsunfähigkeit, andererseits schätzten die MEDAS-Gutachter die Arbeitsfähigkeit der Versicherten für adaptierte Tätigkeiten ab September 2007 auf 80%), wurde im Gutachten nicht thematisiert.