Gestützt darauf und unter Auswertung der Befunde der Unterlagen veranschlagten die MEDAS-Gutachter für adaptierte Tätigkeiten eine Arbeitsfähigkeit von 80% (2x 3 Stunden täglich), und zwar ab September 2007 (IV-act. 110-38/47, Ziff. 8.2.1). Im gleichen Gutachten wurden unter Ziffer 6.10 (Stellungnahme zu früheren internistischen Einschätzungen bezüglich der Arbeitsfähigkeit) ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Hausarztes Dr.med. F.________ festgehalten (u.a. wonach ab 1.9.2007 bis auf weiteres eine Arbeitsunfähigkeit von 100% bestehe) und dazu vermerkt: "Dies erscheint korrekt" (vgl. IV-act.