3.4.7 Die RAD-Ärztin med.pract. H.________ (Allgemeinmedizin D/ Vertrauensärztin SGV) hielt in einer Kurzbeurteilung vom 13. November 2014 nach Sichtung der Akten fest, dass weiterhin von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei; eine Erhöhung des Arbeitsfähigkeitsgrades auf 75% sei aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar (IV-act. 75-3/3).