3.4.5 Im Abklärungsbericht vom 22. Juli 2014 wies die vorinstanzliche Fachperson u.a. daraufhin, dass die Versicherte Eingliederungspotential habe und dass aus medizinisch-theoretischer Sicht aktuell in einer dem Leiden angepassten Tätigkeit eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestehe (IV-act. 69-11/12).