3.4.3 Dr.med. E.________ (Fachärztin für Neurologie) berichtete am 15. Juli 2013 dem Hausarzt Dr.med. F.________ (FMH Allgemeine Medizin) vom Ergebnis der gleichentags erfolgten Verlaufskontrolle, wonach hinsichtlich der schubförmigen MS (ED 2007) weder anamnestisch noch klinisch-neurologisch wesentliche Änderungen zum Vorbefund von Oktober 2012 aufgetreten seien. Die Arbeitsfähigkeit bestehe aus neurologischer Sicht bei ca. 50% (IV-act. 61- 4/4).