2.2 Nach der Aktenlage hat die Beschwerdeführerin den Bergbauernbetrieb des Vaters der gemeinsamen Kinder Ende Mai 2014 verlassen und sie ist mit dem Sohn (Jahrgang ________) in eine Wohnung in C.________ umgezogen, derweil die Tochter in P.________ beim Vater verblieb (vgl. IV-act. 69-2/12 unten). Mit diesem Wegzug hat offenkundig eine wesentliche Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stattgefunden. Die Versicherte hat die Wohngemeinschaft auf dem ________ (4-Personenhaushalt) aufgegeben und sich vom ________-Betrieb sowie dem Bergbauernbetrieb getrennt, was grundsätzlich Auswirkungen auf den Erwerbs- und Aufgabenbereich (neu 2- Personenhaushalt) mit sich brachte.