D. Gegen diese am 9. Mai 2017 eingegangene Verfügung liess D.________ rechtzeitig am 1. Juni 2017 (= Datum der Postaufgabe) beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben mit den folgenden Rechtsbegehren: 1. Die angefochtene Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 5. Mai 2017 sei dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin weiterhin (über Ende Juni 2017 hinaus) eine Invalidenrente zusteht. 2. Eventualiter sei die Sache in Aufhebung der angefochtenen Verfügung der IV- Stelle Schwyz vom 5. Mai 2017 zu ergänzenden Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen oder es seien selber ergänzende Abklärungen vorzunehmen.