4.5 Nach dem Gesagten wird die IV-Stelle resp. ihr Abklärungsdienst darzulegen haben, ob auf die vorliegende Konstellation die ausserordentliche Bemessungsmethode zugeschnitten ist, oder ob ein Einkommensvergleich sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. Erw. 1.3 hiervor, BGE 128 V 29; Urteil des Bundesgerichts 9C_812/2015 vom 7.7.2016 Erw.