In BGE 128 V 29 Erw. 4d hat das Bundesgericht bei der Anwendung des ausserordentlichen Bemessungsverfahrens für die erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens die Heranziehung des funktionsbezogenen Einkommens (Stundenansatz) eines Berufsmannes mit der Erfahrung des Versicherten gefordert, welches etwa beim Berufsverband der betroffenen Branche eingeholt werden könnte.